Private Krankenversicherungen / Beihilfe
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in einer Privatpraxis, in der nach einem Richtlinienverfahren wie der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie behandelt wird, werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung über die für Sie gültigen Versicherungsbedingungen. Es kann hier beispielsweise Unterschiede bzgl. des Abrechnungssatzes und der Anzahl der Therapiestunden/Jahr geben. Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an mich wenden. Nähere Informationen zum Vorgehen finden Sie hier: Information für Privatversicherte.
Bezüglich der Kosten bin ich an die Gebührenordnung für Psychologen gebunden. Einen Überblick finden Sie hier: a) Kosteninformation Privatversicherte und b) GOP Auszüge
Selbstzahler
Wenn Sie die Therapiekosten selbst tragen möchten, orientiere ich mich an der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine genaue Auflistung finden Sie hier: GOP Auszüge
Welche Positionen dabei genau anfallen werden und mit welchem Satz diese von mir berechnet werden, kläre ich gerne mit Ihnen in einem persönlichen, unverbindlichen Gespräch.
Beratung und Coaching
Dies gilt auch für Beratung und Coaching. Die Kosten für eine psychologische Beratung bzw. ein Coaching werden von den privaten Krankenversicherungen oder gesetzlichen Krankenkassen generell nicht übernommen. Das Honorar müssen Sie in diesem Falle selber tragen. Dieses ist ebenfalls angelehnt an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP Auszüge). Auch hier stehe ich Ihnen gerne vorab in einem persönlichen Kennenlerntermin und unverbindlichen Gespräch zur Verfügung.